AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung und Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der z.one concept e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbedingungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die z.one concept e.K. 7 Tage gebunden.
(2) Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der z.one concept e.K.
§ 3 Preise
(1) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der z.one concept e.K. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst Vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermin oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
§ 5 Erfüllungsort
Erfüllungsort für jegliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 55494 Rheinböllen als Sitz der z.one concept e.K.
§ 6 Versand- und Gefahrübergang
(1) Wird mit dem Käufer die Versendung der Ware vereinbart, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Geschäftslokal der z.one concept e.K. verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert z.one concept e.K. nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen der z.one concept e.K. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Festlegung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die z.one concept e.K. bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber z.one concept e.K. aus.
(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(5) Die z.one concept e.K. weist ausdrücklich darauf hin, dass sie weder die Endprodukte, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt des Verkaufssortiments selbst herstellt.
(6) Die z.one concept e.K. steht dem Verkäufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der im Verkaufssortiment befindlichen Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe es nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden nach Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der z.one concept e.K. aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich z.one concept e.K. das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der z.one concept e.K. hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die z.one concept e.K. berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die z.one concept e.K. liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
(1) Lieferungen an den Käufer erfolgen nur, wenn der Käufer z.one concept e.K. vor Lieferung eine unwiderrufliche Bankeinzugsermächtigung erteilt hat, oder der Rechnungsbetrag vom Käufer auf das Konto der z.one concept e.K. eingezahlt wurde. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Rechnungsbetrages am Tag der Warenübergabe an den Transporteur. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung der z.one concept e.K.
(2) Ab Zahlungsverzug ist der Käufer gegenüber der z.one concept e.K. verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die z.one concept e.K. ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(4) Die z.one concept e.K. ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist die z.one concept e.K. berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der z.one concept e.K. und Käufer gilt das Recht der BRD.
§ 12 Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögens ist, sind die für 55494 Rheinböllen örtlich und sachlich zuständigen Gerichte ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 13 Schriftformklausel
Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Verkauf- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Verkauf- und Zahlungsbedingungen oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

